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Aufgrund der großen Relevanz für Familien unserer Schülerinnen und Schüler, möchten wir kurz darauf hinweisen, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg heute die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen der Kontaktperson eines mit einer Corona-Variante Infizierten, wie sie sich in der CoronaVO Absonderung findet, in einem Eilbeschluss außer Vollzug gesetzt hat.

Dies betrifft Familienangehörige und Haushaltsangehörige von Schülerinnen und Schülern, die mit einem positiv getesteten Mitschüler aus der eigenen Klasse oder Kursstufe Kontakt hatten.