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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

das Land hat in der neuen CoronaVO die Situation von Klassenarbeiten bei einer Inzidenz von über 200 wesentlich verschärft und auch neue Regelungen für Schülerinnen und Schüler erlassen, die sich vor Klassenarbeiten nicht freiwillig testen lassen. Die Stadt Stuttgart hat diese Regelungen jetzt in einer Allgemeinverfügung umgesetzt, die ab dem 22. April 2021 gilt.

Damit dürfen ab dem 22. April 2021 Klassenarbeiten in den Stufen 5 - 10 nur durchgeführt werden, wenn dies für die Erfüllung der Mindestanzahl an Klassenarbeiten in Kern- und Profilfächern erforderlich ist. So können dann keine Klassenarbeiten mehr in Nebenfächern geschrieben werden. In Kernfächern ist eine Anfertigung nur möglich, wenn die Mindestanzahl von 1 Klassenarbeit pro Halbjahr noch nicht erbracht ist. In diesen Fällen müssen Schülerinnen und Schüler, die nicht freiwillig an Selbsttests teilnehmen bzw. ein negatives Testergebnis oder eine Immunität vorweisen, von den anderen Schülerinnen und Schülern räumlich getrennt werden.

Auch bei einer Unterschreitung der Inzidenz wird zukünftig eine Teilnahme an zusätzlichen Klassenarbeiten nur für Schülerinnen und Schüler möglich sein, die ein negatives Testergebnis vorweisen oder an den Selbsttests an der Schule teilnehmen. Die Ausnahme von der Testpflicht bezieht sich jetzt nur noch auf Klassenarbeiten, die zur Einhaltung der verbindlichen Mindestanzahl an Klassenarbeiten benötigt werden

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler