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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

in dieser Woche bleiben wir noch im Fernlernunterricht, aber nach den Pfingstferien nehmen wir einen weiteren Anlauf in Richtung Rückkehr zum Wechselunterricht und hoffen, dass wir in dieser Runde dort auch ankommen. Dies wird der Fall sein, sofern sich die 7-Tage-Inzidenz für Stuttgart dann zwischen 50 und 165 bewegt. Details zu allen möglichen Konstellationen und den Veränderungen ab der dritten Schulwoche nach den Ferien fasse ich hier zusammen.

Wechselunterricht

Für den Wechselunterricht sind an einigen Stellen noch kleinere Anpassungen am Stundenplan notwendig und in wenigen Fällen werden einzelne Unterrichtsstunden weiter als Fernlernunterricht abgebildet. Dies ist im Stundenplan entsprechend ausgewiesen. Spätestens zu Beginn der zweiten Ferienwoche wird der nach den Ferien gültige Stundenplan in WebUntis eingestellt und kann dort eingesehen werden.

Die Einteilung der Gruppen bleibt unverändert, wir werden allerdings die Verteilung der Tage in den ersten beiden Wochen mit stärkerer Durchmischung gestalten, damit alle Schülerinnen und Schüler möglichst früh die Möglichkeit zu Präsenzunterricht bekommen. Eine weitere volle Woche ohne Präsenz- und auch nur mit eingeschränktem Fernlernunterricht für eine Teilgruppe wollen wir vermeiden und die Testkapazitäten lassen dies zu. Daher verteilen sich die Tage bei Rückkehr in den Wechselunterricht folgendermaßen:

Einteilung Pfingstferien 2021b

Selbsttests

Getestet wird während der Phase des Wechselunterrichts die anwesende Gruppe jeweils montags, dienstags und donnerstags. Bei Rückkehr in den vollen Präsenzunterricht erfolgen die Tests montags und donnerstags. Wird ein Test entschuldigt verpasst, muss dieser vor der nächsten Teilnahme individuell nachgeholt und dafür ein Termin mit dem Klassenlehrerteam abgesprochen oder ein Test bei einem externen Anbieter durchgeführt und eine Bescheinigung beim Klassenlehrerteam abgegeben werden. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Informationen zur indirekten Testpflicht, insbesondere die Notwendigkeit zum Mitführen einer Einwilligung zum ersten Testtermin, wie sie hier dargestellt werden:
https://kcg-stuttgart.de/index.php/aktuelles-termine-2/das-bewegt-uns-gerade/724-testpflicht-und-selbsttests-ab-19-april-2021-neue-einwilligung-unbedingt-notwendig

Präsenzunterricht mit ganzen Lerngruppen bei Inzidenz unter 50

Unterhalb einer Inzidenz von 50 wird schon jetzt auf Regelbetreib unter Pandemiebedingungen ohne Abstandsgebot umgestellt und damit kommen die Lerngruppen täglich gemeinsam in den Unterricht. Tagesausflüge sind zulässig, mehrtägige Veranstaltungen bleiben untersagt. In allen Konstellationen bleiben Masken- und Testpflicht bestehen. Sollte dieser Wert mit Wirkung zum Schulstart nach den Ferien erreicht sein, starten wir bereits dann wieder mit vollem Präsenzunterricht, es werden dann aber umfassende Umräumarbeiten im Gebäude und neue Raumpläne nötig, weshalb hier je nach Kurzfristigkeit ein Übergangstag wahrscheinlich wäre.

Veränderungen ab der dritten Woche nach den Ferien

Ab der dritten Woche nach den Ferien gehen wir aktuell aufgrund eines Schreibens des Kultusministeriums erneut von größeren Veränderungen der Regeln für den Unterricht aus. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Bundes bleibt es bei Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 und der Aussetzung mit Ausnahme der Abschlussklassen bei einer Inzidenz von über 165. Ab der dritten Schulwoche nach den Pfingstferien soll aber bereits ab einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht mit vollständigen Lerngruppen unter Pandemiebedingungen stattfinden bzw. ermöglicht werden. Im aktuellen Schreiben ist noch unklar, inwieweit es sich dabei um eine Vorgabe oder nur eine Möglichkeit handelt, aber die Erfahrung deutet hier eher auf eine verbindliche Vorgabe. Bei weiter sinkenden Werten ist eine vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht ab der dritten Woche nach den Ferien also wahrscheinlich.

Ein Wechsel hin zu Beschränkungen erfolgt jeweils bei Überschreitung an drei Tagen in Folge. Ein Wechsel hin zu Erleichterungen erfolgt jeweils bei Unterschreitung an fünf Tagen in Folge. Die Rechtswirkung gilt jeweils am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt. Es gibt einen Entscheidungsspielraum für die Schulleitung bei Öffnungsschritten von drei Tagen.

Sichere Aussagen zum Start nach den Pfingstferien sind somit erst ab dem 2. Juni 2021 möglich. Wir informieren Sie, sobald uns genauere Informationen vorliegen, können aber gemeinsam bereits jetzt mit recht großer Sicherheit für Wechselunterricht unmittelbar nach den Pfingstferien planen und freuen uns darauf, unsere Schülerinnen und Schüler endlich wieder im Gebäude begrüßen zu dürfen (dann können wir auch gemeinsam einmal die Weihnachtsdekoration abbauen).

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler