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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

zunächst hoffe ich, dass Sie alle gut und vor allem gesund ins neue Jahr gekommen sind und wünsche Ihnen alles Gute für 2022. Wichtige Neuerungen für den Unterricht nach den Weihnachtsferien habe ich Ihnen hier zusammengestellt.

Wir mussten unmittelbar vor den Ferien erste Erfahrungen mit der Omikron-Variante machen und diese hat uns noch weit in die Ferien beschäftigt. Wir müssen nach diesen Beobachtungen wirklich davon ausgehen, dass das Ansteckungspotential auch im schulischen Bereich mit dieser Variante deutlich erhöht ist. Gleichzeitig müssen wir aufgrund einer Ausweitung der Quarantäneanordnungen trotz potentiell kürzerer Quarantänezeiten mit mehr Einschränkungen rechnen.

Zum Schutz der Gesundheit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft und auch zur Aufrechterhaltung möglichst umfassenden Präsenzunterrichts ist es daher wichtig, dass wir alle gemeinsam die bestehenden Hygieneregeln konsequent umsetzen, diese in einigen besonders kritischen Bereichen nachschärfen und uns auch für hybride Unterrichtssituationen vorbereiten. Zusätzlich hat uns das Kultusministerium über zahlreiche verbindliche Regelungen zum Unterricht nach den Ferien informiert. Die dabei nach wie vor vorhandenen Logiklücken sind uns auch aufgefallen, nur Einfluss haben wir darauf nicht und wir gehen von weiteren Anpassungen in den kommenden Wochen aus.

Wenig Zeit? Hier ist eine ganz kurze Version mit den wichtigsten Informationen:

  • Konsequente Einhaltung der Hygieneregeln mit Blick auf Omikron notwendig
  • Konsequent Maskenpflicht, am besten FFP2
  • Essen in Aula und Mensa nicht mehr erlaubt, nur noch im Klassenzimmer/Kursraum
  • Abstandspflicht in jeder Phase ohne Maske, insbesondere in Innenräumen
  • Tests in der kommenden Woche täglich
  • Nur Geboosterte und Genesene + min. 1 Impfung von Testpflicht befreit
  • Teilnahme am Unterricht bei verpasstem Test nur nach externem oder internem (nur Stufen 5 – 10) Nachtest möglich

Maskenpflicht & Mittagessen

Die Zeiten ohne Masken in Innenräumen sind eindeutig die kritischsten Situationen mit Blick gerade auf die Ausbreitung von Omikron. Wir müssen daher die Zeiten ohne Maske im Innenraum möglichst stark begrenzen und Abstände zwischen Schülerinnen und Schülern in Phasen ohne Maske maximieren. Dabei sollen folgende Maßnahmen helfen:
• Wir bitten um konsequente Einhaltung der Maskenpflicht in allen Innenräumen. Essen und Trinken sollten wo möglich ins Freie verlegt werden, beides ist weiter grundsätzlich aber auch im Klassenzimmer, nicht jedoch auf Gängen und in anderen Begegnungsbereichen, erlaubt.
• Das Mittagessen darf nur noch im Freien oder im Klassenzimmer bzw. Kursraum eingenommen werden. Essen in der Mensa und Aula ist aufgrund der Mischung von Jahrgangsstufen in diesen Bereichen nicht mehr erlaubt. Beim Essen im Klassenzimmer ist darauf zu achten, dass nur auf jedem zweiten Platz eine Person ohne Maske isst und alle anderen Anwesenden eine Maske tragen. Generell soll der Abstand zwischen Personen ohne Maske so groß wie irgendwie möglich sein und mindestens 1,5 m betragen.
• Damit wir weiter Essen (to go) aus der Mensa anbieten können, müssen in der Warteschlange Masken getragen, die Abstände so weit wie möglich vergrößert und muss das Geschirr nach dem Essen konsequent wieder zurückgebracht werden.

Fernlernen und hybrider Unterricht

Sofern der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, kann nach Vorgabe des Kultusministeriums vorübergehend für einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht gewechselt werden. Hierfür ist jeweils die Zustimmung des Regierungspräsidiums notwendig. Insbesondere für die Jahrgangsstufen 1 und 2 soll, wenn irgendwie möglich, Präsenzunterricht stattfinden. Wie bisher wird in Fernlernphasen eine Notbetreuung für die Klassen 5 bis 7 eingerichtet, die auch für Kinder angeboten werden kann, die über die Fernlernsysteme nur sehr eingeschränkt erreicht werden können. Von solchen Maßnahmen werden wir natürlich nur im absoluten Notfall Gebrauch machen.

Ausweitung der Testpflicht

In der Woche nach den Weihnachtsferien werden täglich Tests durchgeführt. Anschließend kehren wir zu 3 Tests pro Woche zurück.

Immunisierte Personen sind nur noch von der Testpflicht ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) oder zusätzlich zu einer Genesung mindestens eine Impfung erhalten haben. Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, insbesondere, wenn sie an den Tests aufgrund einer Booster-Impfung oder einer Impfung zusätzlich zur Genesung nicht teilnehmen möchten, ihre Nachweise am Montag nach den Ferien mitzuführen. Die testpflichtigen Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 - 10 dürfen nach Verpassen eines Tests nur mit einer externen Bescheinigung oder nach einem Nachtest in der Schule am Unterricht teilnehmen. Dieser muss von den Schülerinnen und Schüler weiter rechtzeitig vorher (z.B. per Teams) bei den Fachlehrkräften angefragt werden.

Tests in den Jahrgangsstufen 1 und 2 in der kommenden Woche

Die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden in der kommenden Woche am Montag in der 1. Stunde und ansonsten jeweils in der 3. Stunde getestet. Nur Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe, die am Montag in der 1. Stunde keinen Unterricht haben, werden auch hier in der 3. Stunde getestet. Für eine Befreiung müssen die entsprechenden Nachweise in der kommenden Woche jeden Tag mitgeführt werden.

Grundsätzlich ist eine Teilnahme am Unterricht nach Verpassen der vorherigen Testung in der Jahrgangsstufe nur möglich, wenn ein externer Test vorgezeigt wird. Hierfür sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich. In den wenigen Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe in der 3. Stunde keinen Unterricht am KCG hätten, können diese in der 3. Stunde in einem anderen Kurs an den Tests teilnehmen oder alternativ auf einen externen Test zurückgreifen.

Reiserückkehrer

Das Kultusministerium appelliert an alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, neben den geltenden Absonderungsregelungen nach einer Reiserückkehr zusätzlich eine vorsorgliche Testung vor der Rückkehr in die Schule am 10. Januar 2022 durchzuführen.

Verbot mehrtätiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wurden zunächst bis zum 31. März 2022 untersagt und ein darüberhinausgehendes Verbot wird nicht ausgeschlossen.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes und erholsames Wochenende.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler