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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

in diesen Tagen erreichen mich immer wieder Anfragen zu Klassenarbeiten nach den Pfingstferien, weshalb ich die wichtigsten Informationen hier kurz zusammenfassen möchte:

Wichtig ist dabei festzuhalten, dass es auch nach den Pfingstferien mit Blick auf die anstehenden Zeugnisse nicht um eine möglichst große Dichte von schriftlicher Leistungsmessung gehen kann. Gleichzeitig erfüllen diese wichtige Funktionen im Lernprozess, geben eine gerade jetzt bedeutsame Rückmeldung zum Kompetenzstand, ermöglichen damit eine sinnvolle gemeinsame Planung für das kommende Schuljahr und fördern nicht zuletzt die Lernmotivation. Entsprechend sollen diese wo sinnvoll umsetzbar ermöglicht werden. Dabei gelten die folgenden Regelungen:

  • Die gesetzliche Mindestzahl gilt nur für Kern- und Profilfächer und liegt aufgrund der Pandemie bei 1 Klassenarbeit pro Halbjahr. Bei entschuldigter Abwesenheit entscheiden die jeweiligen Lehrkräfte, ob eine Arbeit nachgeschrieben wird und die Mindestanzahl gilt hier nicht.
  • Die weitgehenden Beschränkungen von Klassenarbeiten auf die Fächer mit vorgegebener Mindestzahl gilt bei Rückkehr in den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht nach den Pfingstferien nicht mehr.
  • Im Wechselunterricht können mit den anwesenden Schülerinnen und Schülern schriftliche Leistungsmessungen in allen Fächern durchgeführt werden. Dafür ist auch das Einbestellen der gesamten Lerngruppe bei Aufteilung auf zwei Räume mit zusätzlicher Aufsicht möglich. Den zusätzlich anwesenden Schülerinnen und Schülern aus der Teilgruppe, die eigentlich nicht im Unterricht wäre, wird ein zusätzliches Testangebot gemacht. Der einfachere Weg ist ggf. die Aufteilung der Klassenarbeit auf zwei Termine mit der jeweils anwesenden Teilgruppe.
  • Bei Rückkehr in den vollen Präsenzunterricht können mit den anwesenden Schülerinnen und Schülern Klassenarbeiten in allen Fächern geschrieben werden.
  • Die Regelungen zur Ankündigung und maximalen Anzahl von Klassenarbeiten gelten unverändert.
  • Aufgrund der beschränkten Anzahl an möglichen Arbeiten sind auch andere Prüfungsformate wie mündliche Prüfungen, die auch online durchgeführt werden dürfen, möglich. Über mögliche Veränderungen bei der Gewichtung der einzelnen Notenbereiche (schriftlich, mündlich etc.) werden die Klassen jeweils transparent informiert.
  • Bei Unsicherheiten können natürlich die Klassenlehrerteams und Fachlehrkräfte kontaktiert werden.

Für Rückfragen stehe auch ich immer gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler