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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

auch zum Start des neuen Schuljahres ist gerade mit Blick auf die erneut steigenden Inzidenzen die Einhaltung der Hygieneregeln besonders wichtig, weshalb wir unbedingt um Kenntnisnahme und Einhaltung der hier dargestellten Regeln und Abläufe bitten.

Reiserückkehrer

Wer sich in den Sommerferien im Ausland aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland klären, ob aufgrund des Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet bzw. Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eine Absonderungspflicht (Quarantänepflicht) besteht. Das ist auch für den Schulbesuch wichtig, weil am Präsenzunterricht und an Betreuungsangeboten nur teilnehmen darf, wer keiner Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegt.

Die derzeit geltenden Quarantänebestimmungen für Reisende finden Sie in der Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (CoronaEinreiseV). Nähere Informationen hierzu sowie die aktuelle Liste der Risikogebiete können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/risikogebiete aufgerufen werden. Weitere Informationen zu den aktuellen Einreiseregeln finden Sie auf der Internet-seite des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html

Allgemeine Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

  • Zwar gibt es keinen verbindlichen Mindestabstand mehr, dennoch ist dieser ein effektives Mittel zur Prävention und daher soll wann immer möglich zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Insbesondere zwischen einzelnen Klassen- und Jahrgangsstufen soll der Kontakt unbedingt auf ein Minimum reduziert werden.
  • Regelmäßig Hände waschen.
  • Husten- und Niesetikette beachten.
  • Handkontakt mit dem Gesicht vermeiden.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 bitten wir aufgrund der besonders sensiblen Situation rund um das Abitur den Kontakt zu Schülerinnen und Schülern anderer Stufen auch in den Pausen zu vermeiden.

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Eine medizinische Maske muss von allen Personen auf dem gesamten Schulgelände inklusive der Unterrichtsräume getragen werden, sofern das Tragen aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht unmöglich und unzumutbar ist. Diese Gründe sind der Schulleitung vor dem Unterrichtsbesuch nachzuweisen.
  • Auf dem Pausenhof und im Unterrichtsraum kann die Maske kurz für das Trinken oder Essen abgenommen werden. Dies gilt nicht auf den sonstigen Begegnungsflächen wie den Gängen.
  • Zusätzlich darf die Maske in Pausen außerhalb des Gebäudes abgenommen werden.

Indirekte Testpflicht

  • Nach den Sommerferien wird die indirekte Testpflicht fortgesetzt, die durch die Teilnahme an den zwei schulischen Tests pro Woche erfüllt werden kann. Wenn noch nicht erfolgt, muss eine Einwilligung zur Teilnahme an den schulischen Selbsttests zur ersten Stunde nach den Ferien mitgebracht werden.
  • Alternativ kann zur ersten Stunde nach den Sommerferien eine gültige Bestätigung über einen Test nach CoronaVO oder eine Bestätigung einer Immunität bzw. vollständigen Impfung mitgebracht werden.
  • Ohne eine Teilnahme an den Selbsttests oder entsprechendes Dokument ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich und es gilt ein Zutrittsverbot. Sollte ein Test z.B. krankheitsbedingt verpasst werden, muss dieser vor der nächsten Teilnahme am Präsenzunterricht nachgeholt werden. Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 – 10 kontaktieren hierfür die Fachlehrkraft, bei dem sie in der ersten Stunde bei Rückkehr Unterricht haben und bitten um einen Nachholtest. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und 2 nehmen am Tag der Rückkehr um 7:30 Uhr an einem Nachholtest in Raum 125 teil. Alternativ kann bei Rückkehr eine Bescheinigung über einen Test eines externen Anbieters vorgelegt werden. Zuhause durchgeführte Tests sind keine Testnachweise in diesem Sinne.
  • Eine Kenntnis der Informationen auf der Webseite zu den Selbsttests, insbesondere des Videos zur Durchführung der Tests, ist für einen effizienten Ablauf der Tests dringend notwendig.
  • Durch die neue Corona Verordnung des Landes gelten alle Schülerinnen und Schüler als getestet, ohne dass dafür im Sinne der 3-G-Regelung eine zusätzliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Zur Glaubhaftmachung ist im Zweifelsfall beispielsweise der Schülerausweis ein geeignetes Dokument.

Im Klassenzimmer

  • Im Klassenzimmer nicht herumlaufen und jeweils am eigenen Platz sitzen.
  • Klassenzimmer in den Pausen durchgängig und alle 20 Minuten im Unterricht für ca. 3 Minuten durch Öffnen von Fenstern und Türen lüften. Zur Erinnerung erfolgt zur Mitte jeder Unterrichtsstunde ein kurzes akustisches Signal.
  • Mitnahme von Wertgegenständen möglichst beschränken und diese immer mitführen, da Räume zur Vermeidung von Ansammlungen erst nach dem letzten Unterricht im jeweiligen Raum abgeschlossen werden.

Außerhalb des Klassenzimmers

  • Das Gebäude darf morgens erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
  • Mit Ausnahme der Fachräume werden alle Räume von der Frühaufsicht vor 7:45 Uhr aufgeschlossen, um Ansammlungen auf den Fluren zu vermeiden.
  • Gebäude und Räume jeweils einzeln und nicht in Gruppen betreten und verlassen.
  • Ein Aufenthalt auf Gängen, vor dem Lehrerzimmer, vor dem Sekretariat, in der Mediathek, in der Aula, im SMV-Zimmer etc. ist grundsätzlich nicht gestattet – immer auf dem direkten Weg ins Klassenzimmer oder auf den Schulhof gehen. Spontane Anfragen am Lehrerzimmer oder Sekretariat nur in Notfällen, ansonsten bitte Termine mit Treffpunkten vereinbaren.
  • Auf Fluren und auf den Treppen generell möglichst weit rechts in Laufrichtung gehen.
  • Das KCG nutzt nur die mit einer Nummer markierten Toiletten, wobei sich maximal 2 Personen gleichzeitig in einem Toilettenraum aufhalten dürfen.

Pausen

  • Pausen inklusive der Mittagspause werden auf dem Schulhof verbracht, wobei die Stufen 5 - 7 sich im markierten Bereich vor der Gebäudemitte, die Stufen 8 - J1 im markierten Bereich am Musikpavillon und die J2 sich im Bereich vor der Mensa aufhalten. Dabei gilt folgendes Schema zur Unterteilung der Klassenstufen:
    SchemaPausen
  • Die Stufen J1 - J2 können alternativ auch die Pausen auf ihren Plätzen in ihren Kursräumen verbringen, vorausgesetzt, dass auch hier eine Durchlüftung der Räume vorgenommen wird. Dabei herrscht ebenfalls Maskenpflicht.
  • Bei Regen oder Schneefall verbringen die Stufen 7 - J2 ihre Pausen in der Regel auf den Sitzplätzen in den jeweiligen Klassenzimmern bzw. Kursräumen. Die Klassen 5 halten sich dann unter den Überdachungen vor dem mittleren Gebäudeteil (B) und die Klassen 6 vor dem Gebäudeteil vor dem Musikpavillon (C) auf.

Corona-Warn-App

Während laut Schulordnung Mobiltelefone während der Schulzeit nur ausgeschaltet mitgeführt werden dürfen, ist dies aktuell zur Ermöglichung der Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung auch eingeschaltet erlaubt, sofern die Geräte stummgeschaltet und Vibrationsmeldungen ausgeschaltet sind. Die Verwendung der App wird vom Kultusministerium allen am Schulleben Beteiligten empfohlen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne per E-Mail oder in Teams zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler