Die Masern-Impfnachweise werden den KlassenlehrerInnen vorgelegt und von diesen auf der Klassenliste abgehakt. Es muss der Name des Kindes eindeutig zu erkennen sein.

Zur Information der  Eltern der Klassen 5:

Es muss kein Masern-Impfnachweis mehr vorgelegt werden, wir haben von allen Schülerinnen und Schülern der 5. Klassen die Nachweise vorliegen.