Während laut Schulordnung Mobiltelefone während der Schulzeit nur ausgeschaltet mitgeführt werden dürfen, ist dies aktuell zur Ermöglichung der Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung auch eingeschaltet erlaubt, sofern die Geräte stummgeschaltet und Vibrationsmeldungen ausgeschaltet sind.
Handynutzung & Corona-Warn-App
- Details
- Written by KCG Administrator
- Category: Das bewegt uns gerade
- Hits: 1000