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Liebe neue Elternvertreterin, lieber neuer Elternvertreter,
herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Elternvertreter und herzlich willkommen im Team!

Hier findest Du* einige Informationen, die Dir bei Deiner Tätigkeit helfen können. Als Elternvertreter solltest Du die Interessen der (Mehrheit der) Klasse vertreten und keine Einzelinteressen. Eltern und Schüler, die Konflikte mit anderen Eltern/Schülern oder mit einem Lehrer haben, sollten diese zunächst selbst klären. Persönliche Informationen über einzelne Schüler dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Familie besprochen werden und erfordern absolute Vertraulichkeit.

Als Elternvertreter musst Du nicht derjenige sein, der die meisten Kuchen bäckt und bei allen Festen aushilft. Suche Dir Unterstützung aus Deiner Klasse und motiviere die anderen Eltern! Wir empfehlen Dir

  • eine Liste mit den Kontaktmöglichkeiten aller Eltern der Klasse anzulegen und zu verteilen
  • eine Klassenkasse für kleinere Ausgaben einzurichten
  • die Organisation eines Elternstammtischs anzubieten
  • die Organisation eines Klassenfests am Ende des Schuljahres vorzuschlagen
  • Wenn Du Fragen hast, kannst Du Dich an erfahrene Elternvertreter aus höheren Klassen oder an die Elternbeiratsvorsitzenden wenden!

Viel Erfolg!
Claudia & Stefanie

*Wir duzen uns im Elternbeirat, daher möchten wir auch hier diese Anrede wählen.

 

Aufgaben als Elternvertreter

Die Elternvertreter…

...werden für ein Schuljahr gewählt und sind bis zum 1. Elternabend im nächsten Schuljahr im Amt.

...sind Mitglied im Elternbeirat. Normalerweise gibt es am KCG drei Elternbeiratssitzungen pro Schuljahr. Die Termine erfährst Du aus dem Terminkalender der Schule. Spätestens zwei Wochen vor der Elternbeiratssitzung erhältst Du außerdem eine Einladung per Mail. In der Sitzung kannst Du Dich zum Mitglied der Schulkonferenz, zum Elternbeiratsvorsitzenden oder in andere Ämter wählen lassen.

...sind für die Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) verantwortlich. Der 1. Elternvertreter leitet den Elternabend, ist er verhindert, übernimmt der Klassenlehrer die Leitung. Dies ist so in der Elternbeiratsverordnung festgelegt. Normalerweise gibt es am KCG zwei Elternabende pro Schuljahr (mehr sind bei Bedarf möglich!). Aus organisatorischen Gründen werden die Termine von der Schule zentral festgelegt. Die Elternvertreter

  • stimmen die Tagesordnung mit dem Klassenlehrer ab
  • schreiben die Einladung (Einladungsfrist 2 Wochen) und verschicken diese an die Eltern
  • kümmern sich ggf. um die Einladung weiterer Fachlehrer zum Elternabend
  • informieren über Wichtiges aus dem Elternbeirat
  • achten darauf, dass ein (kurzes) Ergebnisprotokoll geschrieben wird. Dieses sollte zunächst der Klassenlehrer gegenlesen, dann wird es an alle Eltern der Klasse verteilt. Der Klassenlehrer gibt auch eine Kopie an die Schulleitung weiter.

...haben ein offenes Ohr für alles, was in der Klasse vor sich geht und sind erste Ansprechpartner für die Eltern bei Anregungen, Ideen oder Problemen, die die ganze Klasse (nicht: einzelne Schüler!) betreffen. Die Elternvertreter sind auch erste Ansprechpartner für den Klassenlehrer.

...leiten Informationen der Schule und des Elternbeirats an die Eltern weiter.

...kümmern sich um die Umsetzung von Beschlüssen aus dem Elternbeirat in der Klasse (z.B. bei der Vorbereitung von Schulfest oder der Gestaltung von Informationsabenden). Sie sammeln Informationen aus der Klasse ein und geben diese an den Elternbeirat weiter.

...vertreten die Klasse nach außen, z.B. im Elternbeirat, gegenüber Lehrern, der Schulleitung, z.B. wenn es Konflikte gibt.

...können sich gerne einem Orga-Team anschließen und helfen, den Waffelstand beim Christkindlmarkt, das Schulfest mitzuorganisieren.

...können außerordentliche Klassenpflegschaftssitzungen einberufen (wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende dies beantragen).

Scheiden Elternvertreter oder stellv. Elternvertreter im laufenden Schuljahr aus der Klasse oder der Schule aus, dann erfolgt eine Nachwahl, jedoch ohne Frist. Diese kann am nächsten Klassenpflegschaftsabend stattfinden.

 

Checkliste 1. Elternabend (Oktober):

ElternbeiratCheckliste1

Wichtig zu wissen:

  • Wenn Du wieder als Elternvertreter kandidieren möchtest, solltest Du einen Wahlleiter bestimmen, der selbst nicht kandidiert.
  • Jedes anwesende Elternteil hat eine Stimme (auch bei Zwillingen). Sind beide Eltern anwesend, kann jedes Elternteil abstimmen.
  • Elternvertreter in anderen Klassen (derselben Schule), Lehrkräfte bzw. deren Partner sowie Mitarbeiter der Schulverwaltung dürfen nicht gewählt werden.
  • Es kann gerne mit Handzeichen gewählt werden, sollte eine Person eine geheime Wahl wünschen, ist die Wahl mit Stimmzetteln durchzuführen
  • Der Klassenlehrer den Raum während der Wahl nicht zwingend verlassen. Eltern kurz befragen, ob er/sie anwesend bleiben darf. 
  • Lässt sich kein Elternvertreter finden, dann ist die Klasse nicht vertreten. 
  • Die Einzahlung eines Betrags in die Klassenkasse ist freiwillig. Wenn einzelne Eltern nicht zahlen können/wollen, können sie nicht dazu gezwungen werden.

Der Klassenlehrer kümmert sich normalerweise um Namensschilder für alle Anwesenden, Anwesenheitsliste, Weitergabe der Kontaktdaten der Elternvertreter an die Schulleitung. Eine kurze Rücksprache zu diesen Punkten kann aber nicht schaden.

Nach dem Elternabend:

  • Protokoll erstellen lassen, vom Klassenlehrer gegenlesen lassen, fertiges Protokoll an Klassenlehrer und alle Eltern verschicken
  • An Terminerinnerung wegen der Kuchenliste denken
  • Elternstammtisch/Klassenfest etc. organisieren

 

Checkliste 2. Elternabend (März)

ElternbeiratCheckliste2

Wichtig zu wissen:

  • Vertreter der Schüler oder externe Personen dürfen in den Elternabend eingeladen werden – sie dürfen jedoch nur zu dem Tagesordnungspunkt
  • anwesend sein, der sie betrifft. Kommen Kinder / Geschwisterkinder zu Klassenpflegschaftsabend (z.B. um für ihre Eltern zu dolmetschen), so müssen die Eltern gefragt werden, ob er/sie für die Teilnahme zu geeigneten Tagesordnungspunkten zugelassen wird.  
  • Der Elternbeiratsvorsitzende darf an allen Elternabenden teilnehmen – allerdings wird das nur in Ausnahmefällen vorkommen. 
  • Auch die Schulleitung darf an jedem Elternabend teilnehmen.
  • Fachlehrer müssen am entsprechenden Tagesordnungspunkt teilnehmen, wenn sie explizit eingeladen wurden und die Tagesordnung ihre Teilnahme erfordert, z.B. „Informationen von Frau Klug über den Lernstand der Klasse im Fach Mathematik“.  

Nach dem Elternabend:

  • Protokoll erstellen lassen, vom Klassenlehrer gegenlesen lassen, fertiges Protokoll an Klassenlehrer und alle Eltern verschicken
  • An Terminerinnerung wegen der Kuchenliste denken

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