Home

Das KCG

Bildung

Gemeinschaft

Aktuelles

Seite durchsuchen

Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,

obwohl auch nach den Herbstferien weiter Unterricht im Klassenverband ermöglicht wird, ändern sich einige Regelungen:

  • Nur zu Beginn der beiden großen Pausen in den 5 Minuten nach dem Klingeln können alle Treppen zum Erreichen des Pausenhofes abwärts genutzt werden. Zum Ende der beiden Pausen nach dem ersten Klingeln können alle Treppen aufwärts genutzt werden. Ansonsten gelten die markierten Einbahnstraßenregelungen (z.B. auch in der Mittagspause).
  • In der Mittagspause ist ein Aufenthalt neben der Mensa und dem Schulhof auch im Klassenzimmer möglich. Dort dürfen auch mitgebrachte Speisen verzerrt werden. Essen aus der Mensa soll auch dort gegessen werden. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die die dafür deutlich erweiterten Aufsichten leisten. Ein Aufenthalt in anderen Bereichen und insbesondere Begegnungsflächen wie der Aula kann nicht gestattet werden.
  • Ab sofort darf die Maske in Pausen außerhalb des Gebäudes abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.
  • Bereits jetzt wurde klargestellt, dass während der Abiturprüfungen bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern keine Maske getragen werden muss. Dies würden wir entsprechend umsetzen.
  • Klassenzimmer werden in den Pausen durchgängig und im Unterricht alle 20 Minuten für ca. 3 Minuten durch Öffnen von Fenstern und Türen gelüftet. Zur Erinnerung erfolgt zur Mitte jeder Unterrichtsstunde ein kurzes akustisches Signal.
  • Bei Regen oder Schneefall halten sich ab sofort alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 - J2 in der Regel in den Klassen- bzw. Kursräumen auf. Die Klassenstufe 5 nutzt die überdachten Bereiche vor dem mittleren Gebäudeteil, die Klassenstufe 6 die überdachten Bereiche vor dem Gebäudeteil auf der Seite des Musikpavillons.

 

Überblick über die aktuell geltenden Regeln und Abläufe

Die damit jetzt geltenden wichtigsten Hygieneregeln haben wir hier nochmals zusammengefasst und bitten alle Mitglieder der Schulgemeinschaft um Kenntnisnahme bis zum 02. November 2020.

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss mit Ausnahme der Sportanlagen aktuell von allen Personen auf dem gesamten Schulgelände inklusive der Unterrichtsräume getragen werden, sofern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht unmöglich und unzumutbar ist. Diese Gründe sind der Schulleitung vor dem Unterrichtsbesuch nachzuweisen.
  • Auf dem Pausenhof und im Unterrichtsraum kann die Maske kurz für das Trinken oder Essen abgenommen werden. Dies gilt nicht auf den sonstigen Begegnungsflächen wie den Gängen.
  • Neu: Zusätzlich darf die Maske ab sofort in Pausen außerhalb des Gebäudes abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.

Allgemein Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

  • Ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m soll auf Begegnungsflächen mit Ausnahme der Unterrichtsräume, insbesondere auf den Fluren, in den Toiletten, im Lehrerzimmer und auf dem Pausenhof eingehalten werden. Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Erwachsene haben untereinander das Abstandsgebot von 1,5 m immer einzuhalten. Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot nicht.
  • Insbesondere zwischen einzelnen Klassen- und Jahrgangsstufen soll der Kontakt unbedingt auf ein Minimum reduziert werden.
  • Regelmäßig Hände waschen.
  • Husten- und Niesetikette beachten.
  • Handkontakt mit dem Gesicht vermeiden.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 bitten wir aufgrund der besonders sensiblen Situation rund um das Abitur den Kontakt zu Schülerinnen und Schülern anderer Stufen auch in den Pausen zu vermeiden.

Außerhalb des Klassenzimmers

  • Das Gebäude darf morgens erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
  • Mit Ausnahme der Fachräume werden alle Räume von der Frühaufsicht vor 7:45 Uhr aufgeschlossen, um Ansammlungen auf den Fluren zu vermeiden.
  • Gebäude und Räume jeweils einzeln und nicht in Gruppen betreten und verlassen.
  • Ein Aufenthalt auf Gängen, vor dem Lehrerzimmer, vor dem Sekretariat, in der Mediathek, in der Aula, im SMV-Zimmer etc. ist grundsätzlich nicht gestattet – immer auf dem direkten Weg ins Klassenzimmer oder auf den Schulhof gehen. Spontane Anfragen am Lehrerzimmer oder Sekretariat nur in Notfällen, ansonsten bitte Termine mit Treffpunkten vereinbaren.
  • Treppen, Ein- und Ausgänge und schmale Flure sind als Einbahnstraßen markiert und dürfen nur in eine Richtung genutzt werden. Zu Beginn der beiden großen Pausen in den 5 Minuten nach dem Klingeln können alle Treppen zum Erreichen des Pausenhofes abwärts genutzt werden. Zum Ende der Pause nach dem ersten Klingeln können alle Treppen aufwärts genutzt werden. In diesen Zeiten soll eine Nutzung in die jeweils andere Richtung vermieden werden.
  • Auf Fluren generell möglichst weit rechts in Laufrichtung gehen.
  • Das KCG nutzt nur die mit einer Nummer markierten Toiletten, wobei sich maximal 2 Personen gleichzeitig in einem Toilettenraum aufhalten dürfen. Wartebereiche mit 1,5 m Abstand sind davor markiert.

Pausen

  • Pausen werden auf dem Schulhof verbracht, wobei die Stufen 5 - 7 sich im markierten Bereich vor der Gebäudemitte, die Stufen 8 - J1 im markierten Bereich am Musikpavillon und die J2 sich im Bereich vor der Mensa aufhalten. Dabei gilt folgendes Schema zur Unterteilung der Klassenstufen:
    SchemaPausen
  • Die Stufen J1 - J2 können alternativ auch die Pausen auf ihren Plätzen in ihren Kursräumen verbringen, vorausgesetzt, dass auch hier eine Durchlüftung der Räume vorgenommen wird.
  • Neu: Bei Regen oder Schneefall verbringen die Stufen 7 - J2 ihre Pausen in der Regel auf den Sitzplätzen in den jeweiligen Klassenzimmern bzw. Kursräumen. Die Klassen 5 halten sich dann unter den Überdachungen vor dem mittleren Gebäudeteil (B) und die Klassen 6 vor dem Gebäudeteil vor dem Musikpavillon (C) auf.
  • Neu: In der Mittagspause ist ein Aufenthalt neben der Mensa und dem Schulhof auch im Klassenzimmer möglich. Dort dürfen auch mitgebrachte Speisen verzerrt werden. Essen aus der Mensa soll auch dort gegessen werden. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die die dafür deutlich erweiterten Aufsichten leisten. Ein Aufenthalt in anderen Bereichen und insbesondere Begegnungsflächen wie der Aula kann nicht gestattet werden.

Corona-Warn-App

Während laut Schulordnung Mobiltelefone während der Schulzeit nur ausgeschaltet mitgeführt werden dürfen, ist dies aktuell zur Ermöglichung der Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung auch eingeschaltet erlaubt, sofern die Geräte stummgeschaltet und Vibrationsmeldungen ausgeschaltet sind. Die Verwendung der App wird vom Kultusministerium allen am Schulleben Beteiligten empfohlen.

Im Klassenzimmer

  • Im Klassenzimmer nicht herumlaufen und jeweils am eigenen Platz sitzen.
  • Klassenzimmer in den Pausen durchgängig und alle 20 Minuten im Unterricht für ca. 3 Minuten durch Öffnen von Fenstern und Türen lüften. Zur Erinnerung erfolgt zur Mitte jeder Unterrichtsstunde ein kurzes akustisches Signal.
  • Mitnahme von Wertgegenständen möglichst beschränken und diese immer mitführen, da Räume zur Vermeidung von Ansammlungen erst nach dem letzten Unterricht im jeweiligen Raum abgeschlossen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne per E-Mail oder in Teams zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler

s5 logo

Sigmaringer Str. 85
70567 Stuttgart
 
0711 / 216 - 33750
0711 / 216 - 33758 (Fax)
 
koenigin-charlotte-
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.