Home

Das KCG

Bildung

Gemeinschaft

Aktuelles

Seite durchsuchen

questions 2212771 1280

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

mittlerweile liegen uns konkretere Informationen aus dem Kultusministerium vor, die unseren Erwartungen aber weitgehend entsprechen.

Kein Präsenzunterricht

Wie aus den Medien zu entnehmen wird der Präsenzunterricht ab dem 11. Januar 2021 ausgesetzt und durch Fernlernunterricht entsprechend Stundenplan ersetzt. Dies gilt zunächst für alle Stufen. Grundsätzlich ist für die Jahrgangsstufe 1 und 2 Präsenzunterricht in Ausnahmefällen möglich, wenn dies zwingend zu Prüfungsvorbereitung erforderlich ist. In diesen Fällen informieren die Kolleginnen und Kollegen die jeweiligen Kurse selbst. Eine Präsenzpflicht gibt es aber auch in diesen Phasen nicht. Wenn mit Blick auf die Zahlen möglich, wird für diese Stufen ab dem 18. Januar wieder Präsenzunterricht stattfinden.

Fernlernunterricht nach Stundenplan

Für das Fernlernen gelten die etablierten Verfahren und der Unterricht orientiert sich am normalen Stundenplan. Dabei gilt zur Erleichterung der Abläufe folgender Normalfall:

  • Der gemeinsame Beginn des Unterrichts findet für jedes Fach über Teams im Klassenteam oder Team des jeweiligen Faches statt. Von dort können dann Meetings als Online-Unterricht gestartet oder es kann z.B. über den Chat auf Aktivitäten z.B. in Moodle verwiesen werden, ohne dass ein Suchen nach Aufgaben o.ä. nötig ist.
  • Abweichungen von diesem Vorgehen werden den Schülerinnen und Schülern von den betroffenen Lehrkräften explizit mitgeteilt.
  • Unabhängig von der jeweiligen Umsetzung des Fernlernangebotes sind die Kolleginnen und Kollegen in der Regel während der Unterrichtsstunden für Rückfragen ansprechbar, so dass Fragen z.B. auch zu Aufgaben in Moodle unmittelbar besprochen werden können. Ausnahmen bestehen, wo ein paralleler Einsatz z.B. in einer Klausuraufsicht oder Notfallbetreuung nötig wird.

Das Kultusministerium hat uns bereits vor möglichen Ausfällen von Moodle inklusive Big Blue Button gewarnt und der Start in anderen Bundesländern in diese Phase war auch holprig. Probleme sind mit den Systemen des Landes auch in der kurzen Fernlernphase nur mit der Jahrgangsstufe vor den Weihnachtsferien aufgetreten, von denen wir aber nicht betroffen waren. Zwar hatten wir mit Teams keine entsprechenden Probleme, beachten Sie aber dennoch, dass ich beim Auftreten von Überlastung eines der verwendeten Systeme Informationen dazu jeweils über die Webseite verbreite. So können Sie bei Problemen überprüfen, ob diese vielleicht allgemein an der Infrastruktur liegen. Bereits jetzt wäre es sicher sinnvoll, den Zugriff auf Teams und Moodle einmal zu testen und bei Problemen auf mich zuzukommen (This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.), da die Anzahl an Anfragen am Montag zur ersten Stunde erfahrungsgemäß groß sein dürfte.

Schriftliche Leistungsmessung

In den Klassenstufen 5-10 findet während der Fernlernphase bis zum 31. Januar 2021 in der Regel KEINE schriftliche Leistungsmessung in Präsenz (Klassenarbeiten, Test, Wiederholungsarbeiten) statt. Auch in der Jahrgangsstufe finden aufgrund einer Konkretisierung durch das Regierungspräsidium in der Woche vom 11. – 15. Januar 2021 keine Klausuren statt. Alle Klausuren der Jahrgangsstufen 1 und 2 werden zunächst um eine Woche nach hinten verschoben. Entsprechend aktualisierte Klausurenpläne gehen den Schülerinnen und Schüler zeitnah zu.

Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird an den regulären Schultagen von der 1. bis zur 5./6. Stunde eine Notbetreuung eingerichtet. Hier gelten die Vorgaben analog zur Zeit vor den Weihnachtsferien, wobei diese aufgrund der Pandemielage auf zwingend erforderliche Fälle beschränkt werden soll, bei denen eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Um die Betreuung bei der ggf. kurzen Vorlaufzeit planen zu können, bitte ich um Anmeldung des Bedarfs für Notfallbetreuung per E-Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. bis zum 08.01.2020 um 10 Uhr. Fügen Sie der E-Mail bitte folgende Informationen zu:

  • Name und Klasse des Kindes
  • Schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers für beide Erziehungsberechtigten bzw. die Erziehungsberechtigte/den Erziehungberechtigten bei Alleinerziehenden, dass diese in der Zeit der Notfallbetreuung unabkömmlich sind.
  • Zeiträume, für die Bedarf an Notfallbetreuung besteht.

Weitere Informationen erhalten Sie umgehend, sobald diese verfügbar sind. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler

 

s5 logo

Sigmaringer Str. 85
70567 Stuttgart
 
0711 / 216 - 33750
0711 / 216 - 33758 (Fax)
 
koenigin-charlotte-
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.