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Das Kultusministerium hat erneut darauf hingewiesen, dass nach einer Verschärfung der Verordnungen der Schülerausweis in den Weihnachtsferien nicht mehr für den Besuch von Einrichtungen und dem ÖPNV im Sinne einer Testbescheinigung gilt.

Für Schülerinnen und Schüler ab 18 ist diese Regelung generell abgeschafft worden. Für 6- bis 17-Jährige genügt der Schülerausweis nach den Ferien zunächst wieder in diesem Sinne, wobei die Regelung bis Ende Januar gilt und dann nach aktuellem Stand eine weitere Verschärfung geplant ist.

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