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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

auch die CoronaVO Absonderung wurde zum Wochenende geändert. Die zeitlich nicht beschränkte Ausnahme von der Quarantänepflicht (als Kontaktperson) und damit auch von der Testpflicht setzt jetzt immer drei Ereignisse (Impfungen, Nachweis) voraus.

Bei weniger als drei Ereignissen ist diese auf 90 Tage beschränkt. Damit befreit eine einzelne Impfung zur Genesung nicht mehr dauerhaft. Eine Übersicht über die möglichen Konstellationen, Beginn und Ende der Befreiung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen weiter jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler

Befreiung 2022 03 21

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