Home

Das KCG

Bildung

Gemeinschaft

Aktuelles

Rat & Hilfe

Seite durchsuchen

integration 3527263 1280

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in herausfordernden finanziellen Situationen stehen Bildungs- und Teilhabeleistungen bereit. Gerne leiten wir hier Informationen der Stadt zu diesen Leistungen weiter, damit sie entsprechend der Intention genutzt werden können:

Leistungsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Wer Bürgergeld empfängt muss keinen separaten Antrag für die Bildungs‐ und Teilhabeleistungen (außer Lernförderung) stellen. Mit jedem Neu‐ beziehungsweise Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld werden Bildungs‐ und Teilhabeleistungen gleich mitbeantragt. Es genügt zum Beispiel die Vorlage des Infoblatts einer Klassenfahrt oder die nachgewiesene Mitgliedschaft in einem Sportverein. Beim Mittagessen und den Ausflügen reicht die Vorlage der Bonuscard in der Schule oder der Kita aus. Für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Beantragung über den dafür vorgesehenen Antrag oder mit einem formlosen Schreiben möglich.

Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre, die eine allgemein bildende Schule oder Berufsschule ohne Ausbildungsvergütung besuchen. Die Leistungen umfassen Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Schulmaterial, Schülerfahrkarte und Lernförderung.

Dies sind im Einzelnen:

  • Fahrtkosten und Eintrittsgelder für eintägige Ausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten, Schullandheime und Studienfahrten
  • Schulmaterial in Höhe von 154,50 € pro Jahr, diese teilen sich auf 103,00 € im August zu Schuljahresbeginn und 51,50 € Februar zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres auf
  • Schülerfahrkarte
  • Kosten für Lernförderung und Nachhilfe
  • gemeinschaftliches Mittagessen

Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Teilnahme an sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten wird mit 15 Euro monatlich gefördert.

Das Jobcenter ist für Bildungs- und Teilhabeleistungen von Bürgergeld‐, Kinderzuschlag‐ und Wohngeld‐Empfängerinnen und ‐Empfänger zuständig. Wer Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz empfängt, stellt seinen Antrag bei den Dienststellen des Sozialamts.

Zusätzlich können Kinder in Stuttgart, deren Eltern finanziell schlecht aufgestellt sind, eine sogenannte FamilienCard bekommen. Damit erhalten Kinder und Jugendliche weitere Unterstützung, um an Freizeit‐ und Bildungsangeboten teilzunehmen.

Weitere Informationen sowie Infomaterial sind auch auf der Homepage der Stadt Stuttgart zum Bildungs- und Teilhabepaket wie folgt abrufbar: https://www.stuttgart.de/leben/arbeit/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe.php

s5 logo

Sigmaringer Str. 85
70567 Stuttgart
 
0711 / 216 - 33750
0711 / 216 - 33758 (Fax)
 
koenigin-charlotte-
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!