Die Elternkasse vergibt in begründeten Fällen Zuschüsse an einzelne Schüler/innen des KCGs für Ausfahrten ins Schullandheim, für Ausflüge, Klassen- bzw. Studienfahrten oder für einen Schüleraustausch. Außerdem trägt sie Kosten, die dem Elternbeirat für seine Arbeit entstehen.
Um Zuschüsse gewährleisten zu können, finanziert sich die Elternkasse aus Einnahmen durch Sammlungen und freiwilligen Elternbeiträgen.
Sie möchten die Elternkasse unterstützen?
Gerne nimmt die Elternkasse jederzeit Überweisungen auf ihr Konto entgegen:
Elternhilfskasse KCG, IBAN DE19 6009 0100 0072 8480 06, BIC: VOBADESS
Sie benötigen einen Zuschuss aus der Elternkasse?
Einen Zuschuss aus der Elternkasse beantragen Sie über ein Formular, welches jederzeit im Schulsekretariat erhältlich ist bzw. Ihnen auch hier als Download zur Verfügung steht.
Der Antrag sollte idealerweise binnen 14 Tagen, nach dem Sie über die anstehende Reise informiert wurden, eingereicht werden, spätestens jedoch 3 Wochen bevor die Reisekosten bezahlt werden müssen.
Der ausgefüllte Antrag und ein Nachweis über die wahrscheinlichen bzw. tatsächlichen Reisekosten werden über das Schulsekretariat an den Kassenführer der Elternkasse weitergeleitet und von ihm bearbeitet.
Die Bewilligung des Antrags erfolgt durch das Gremium, welches gemeinsam über die Höhe eines Zuschusses entscheidet.
Selbstverständlich werden alle Anträge absolut vertraulich behandelt, d.h. es werden keine persönlichen Daten an Dritte weitergeleitet.
Wie ist die Elternkasse organisiert?
Die Elternkasse wird von einem Gremium aus drei Personen verwaltet:
- Kassenführer/-in
- Vorsitzende(r) des Elternbeirats des KCG
- Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) des Elternbeirats des KCG
Überweisungen
Überweisungen für Zuschüsse erfolgen vorrangig auf ein Klassenreisenkonto, das treuhändisch von einem Lehrer verwaltet wird. In begründeten Ausnahmefällen werden die Zuschüsse auch auf ein privates Konto überwiesen, jedoch nur gegen Vorlage von Belegen oder einer Bestätigung durch den zuständigen Lehrer, der für die Reise zuständig ist.
Überschüssige Mittel
Nicht abgerufene überschüssige Mittel werden am Ende eines Schuljahres an den Verein der Freunde des KCG überwiesen, sofern der Elternbeirat einen entsprechenden Beschluss fasst.
Kassenbericht/Kassenprüfung
Die Elternkasse wird jährlich durch ein(en) Kassenprüfer(team) geprüft. Einen Bericht über die Elternkasse gibt die Kassenführung zu Beginn eines jeden Schuljahres in der ersten Elternbeiratssitzung ab.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung, die Sie hier herunterladen können.