Home

Das KCG

Bildung

Gemeinschaft

Aktuelles

Seite durchsuchen

legal 1302034 1280

Liebe Eltern,

§ 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule verpflichtet die Erziehungsberechtigten dazu, schriftlich zu erklären, dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und Sie die genannten Verpflichtungen erfüllen. Diese Erklärung muss erneut zur ersten Stunde nach den Herbstferien und nach jedem Ferienzeitraum in der jeweils ersten Stunde abgegeben werden. Die entsprechende Vorlage wurde an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt und findet sich digital auch hier.

Kriterien für den Ausschluss vom Schulbesuch:

Es gilt ein Ausschluss vom Schulbetrieb für Personen,

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche Symptome sind
  • Fieber ab 38°C,
  • trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma),
  • Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).

Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Schulbesuch ausschließen. Dies ist dann der Fall, wenn der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuar-tiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) veröffentlicht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

s5 logo

Sigmaringer Str. 85
70567 Stuttgart
 
0711 / 216 - 33750
0711 / 216 - 33758 (Fax)
 
koenigin-charlotte-
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!