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hiker 1984421 1280

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

gerne hätten wir zum Zeitpunkt dieser E-Mail noch etwas mehr Planungssicherheit über den Horizont der kommenden Woche hinaus gehabt, aber mit der zunehmenden Kurzfristigkeit müssen wir wohl aktuell leben und fassen daher den aktuellen Planungsstand hier zusammen.

Unterricht in der Woche ab dem 12. April 2021

In der Woche ab dem 12. April 2021 findet für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 ausschließlich Fernlernunterricht statt. Für den Unterricht der Jahrgangsstufen 1 und 2 gelten die bekannten Regelungen der Kombination von Präsenz- und Fernlernunterricht weiter, bei der grundsätzlich Unterricht mit Abstand und Maskenpflicht in Präsenz stattfindet, Lehrkräfte in Randstunden aber nach eigenem Ermessen auch Fernlernunterricht mit den Kursen absprechen können.

Wechselunterricht für die Klassenstufen 5 bis 10

Ab dem 19. April 2021 ist Wechselunterricht für die Klassenstufen 5 bis 10 vorgesehen, wobei dieser vom Land an das Infektionsgeschehen gebunden wurde und wir definitive Aussagen wohl erst in der kommenden Woche erhalten. Daher ist ab dem 19. April sowohl Fernlern- als auch Wechselunterricht möglich. Unsere präferierte Variante für den Wechselunterricht mit abwechselnden Tagen für die verschiedenen Gruppen wurde zudem leider aufgrund einer wohl zu geringen Anzahl an für die Schulen eingekauften Tests vom Land untersagt. Demnach ist ein Wechselbetrieb nur mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Präsenztagen pro Schülerkohorte erlaubt, womit ein wöchentlicher Wechsel als einzige vernünftige Alternative bleibt. Daher sehen wir nach aktuellem Informationsstand folgende Aufteilung des Präsenzunterrichts vor, sobald der Wechselunterricht erlaubt wird:

EinteilungAB April Mai 2021 04 08

Stundenpläne

Wir haben eben die aktuelle Version der Stundenpläne auf WebUntis hochgeladen, in denen auch die veränderten Bedingungen für Wechselunterricht berücksichtigt sind. Auf eine Verteilung auf A- und B-Wochen mussten wir dabei in den Stufen 5 bis 10 verzichten, da ansonsten bei wöchentlichem Wechsel einzelne Schülergruppen von bestimmten Fächern ausgeschlossen wären. Die angepassten Stundenpläne gelten im Anschluss an die Ferien auch bereits im Fernlernunterricht.

Notbetreuung

Da die Klassenstufen 5 und 6 ab dem Zeitpunkt nach den Ferien zunächst nur über Fernlernangebote und dann im Anschluss zunächst im Wechsel unterrichtet werden, wird eine Notbetreuung eingerichtet werden. Diese muss sich, damit das System des Wechselunterrichts überhaupt funktionieren kann, auf wirklich zwingende Fälle bei der Betreuung beschränken. In reinen Fernlernphasen wird die Notbetreuung wie in der Vergangenheit täglich in einem getrennten Raum für alle Kinder der Notbetreuung eingerichtet. Während Phasen des Wechselunterrichts wird sie hingegen wie im vergangenen Jahr über tägliche Teilnahme am Unterricht abgebildet, wobei die Schülerinnen und Schüler dabei mit Wiederholungen rechnen müssen und die gestellten Aufgaben parallel zum Unterricht bearbeiten. Damit wir hierfür die Aufsichten und Räume passend planen können, wäre ich in diesen zwingenden Fällen für eine entsprechende E-Mail bis zum 11. April 2021 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! dankbar. Bitte nennen Sie hierbei unbedingt auch die benötigten Tage für eine Notbetreuung. Diese Anfrage gilt dann für die kommenden Wochen für den Fernlern- und auch Wechselunterricht. Änderungen daran teilen Sie mir jeweils bitte auch wieder per E-Mail mit.

Klassenarbeiten

Bis zum 11. April 2021 stellen wir den Klassenarbeitsplan für die Stufen 5 bis 10, der Klassenarbeiten in der Zeit bis zu den Pfingstferien abdeckt, fertig und die Fachlehrkräfte informieren dann jeweils ihre Lerngruppen über die Termine der Arbeiten. Diese Arbeiten werden weiter in Präsenz in den bekannten Klassenarbeitsräumen geschrieben. Ausgenommen von Klassenarbeiten ist die Woche vom 12. bis zum 16. April 2021. Auch im Wechselunterricht nehmen an Klassenarbeiten jeweils alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse unter Einhaltung der Abstandsregeln teil.

Jahrgangsstufe 2, Abitur und Maskenpflicht

Ab dem 19. April 2021 findet Unterricht für die Jahrgangsstufe 2 zur Reduktion der Gefahr von Quarantänen während der Phase des schriftlichen Abiturs ausschließlich als Fernlernunterricht statt. Um das Lernen für die schriftlichen Prüfungen zu unterstützen, beschränkt sich dieser Fernlernunterricht auf die Fächer, in denen eine schriftliche Abiturprüfung abgelegt wird. Lehrkräfte können in dringenden Fällen auch in anderen Fächern Fernlernunterricht durchführen und informieren dann ihre jeweiligen Kurse selbständig. Die Möglichkeit zum Aussetzen der Maskenpflicht während der Abiturprüfungen bei entsprechendem Abstand wurde vom Kultusministerium zurückgenommen und damit gilt auch während der Prüfungen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Teststrategie des Landes

Ab dem 12. April 2021 soll die Landesstrategie unser bisher mit der Stadt umgesetztes System zur Testung ablösen, wobei bisher weder Tests noch die benötigten Formulare vorliegen. Grundsätzlich liegen die Tests in der Organisationshoheit und Verantwortung der Schule und die Organisation, Instruktion und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler während der Tests wird von Lehrkräften übernommen. Während in der ersten Woche nach den Ferien ein Test noch auf freiwilliger Basis erfolgt, besteht bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem 19. April 2021 eine indirekte Testpflicht und ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung. Ab dem zweiten auf eine entsprechende Bekanntmachung der Stadt folgenden Werktag besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen, die nicht an Tests teilnehmen, wie sie an der Schule durchgeführt werden. Falls die Inzidenz in Stuttgart also bis zum 19. April nicht sinkt, gilt ab diesem Zeitpunkt die indirekte Testpflicht. Abschlussprüfungen und schriftliche Klassenarbeiten sind von der Pflicht ausgenommen und eine Teilnahme muss auch erfolgen, wenn eine Teilnahme an den Tests verweigert wird. Die Testpflicht besteht neben Schülerinnen und Schülern auch für das gesamte an der Schule arbeitende Personal.
Da zahlreiche Informationen inklusive der Tests vom Land noch fehlen, werden wir das freiwillige Angebot in der kommenden Woche zunächst weiter nach dem bekannten Verfahren für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 nach folgendem Plan durchführen:

Teszeitpunkte 2021 04 08

Räume für die Jahrgangsstufen und den Wechselunterricht

Wir bitten die Schülerinnen und Schüler unbedingt darum, die Tische in den Räumen nicht zu verschieben bzw. nach entsprechenden Arbeitsphasen wieder exakt an den vorherigen Platz zu stellen. Gerade die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen sollten hier in gemeinsam in Räumen verbrachten Pausen wirklich auf diese Regelung achten, da wir ansonsten in Zukunft die Pausen auch auf den Schulhof verlegen werden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und wünsche ansonsten weiter erholsame und jetzt hoffentlich auch noch etwas wärmere Ferien.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler

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