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Mit allen Schülerinnen und Schülern in Präsenz- und Wechselunterricht werden pro Woche zwei Antigen-Selbsttests durchgeführt. Gleichzeitig werden die Öffnungsschritte in vielen Bereichen an Testbescheinigungen gebunden.

Mit der aktuellen CoronaVO können wir als Schule Bescheinigungen über Antigentests ausstellen, falls diese an einem Testtag z.B. für einen Friseurbesuch benötigt werden und dies möchten wir unseren Schülerinnen und Schülern gerne anbieten. Die Ausstellung ist ausschließlich an den von uns vorgegebenen Tagen der Selbsttests möglich.

Um im Anschluss an einen Selbsttest zukünftig eine solche Bescheinigung für externe Zwecke zu erhalten, muss das vorausgefüllte

von den Schülerinnen und Schülern zum Test mitgebracht werden und wird von den durchführenden Lehrkräften mit dem Testergebnis, Namen und Datum sowie Uhrzeit versehen und unterschrieben. Die ausgefüllten Bescheinigungen werden von der testenden Lehrkraft gesammelt im Sekretariat abgegeben und können dort frühestens 2 Schulstunden später gestempelt abgeholt werden.

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